Wenn kurzfristig etwas dazwischenkommt Wir empfehlen den Abschluss einer Seminarversicherung

Manchmal kommt kurz vor einer Fortbildung etwas dazwischen: eine Erkrankung, ein Unfall oder ein anderer unvorhersehbarer Grund macht die Teilnahme unmöglich. Besonders ärgerlich ist das, wenn neben der Lehrgangsgebühr bereits Kosten für Anreise und Unterkunft entstanden sind.

Unsere vertraglichen Stornierungsbedingungen bleiben auch dann bestehen, wenn Sie aus persönlichen Gründen nicht teilnehmen können. Deshalb empfehlen wir Ihnen, nach der Buchung zu prüfen, ob eine Seminar- oder Rücktrittsversicherung für Sie sinnvoll ist.

Warum eine Seminarversicherung sinnvoll ist

Mit der Anmeldung zu einem unserer Lehrgänge reservieren wir verbindlich einen Platz für Sie. Viele unserer Module sind auf kleine Gruppen begrenzt, praktische Workshops werden langfristig geplant und Dozent*innen, Räume, Material und weitere Leistungen entsprechend der gebuchten Plätze organisiert.

Wenn Sie absagen müssen, können deshalb gemäß unseren Teilnahme- und Stornobedingungen Kosten entstehen.

Eine geeignete Versicherung kann dieses finanzielle Risiko reduzieren. Je nach Tarif können beispielsweise folgende Kosten abgesichert sein:

  • Lehrgangs- oder Seminargebühren
  • bereits gebuchte Übernachtungen
  • Reise- und Fahrtkosten
  • zusätzliche Kosten bei verspäteter Anreise oder vorzeitigem Abbruch

Welche Leistungen tatsächlich versichert sind, hängt immer vom jeweiligen Vertrag und den Versicherungsbedingungen ab.

Worauf Sie bei einer Versicherung achten sollten

Nicht jede Reiserücktrittsversicherung deckt automatisch die Kosten einer Fortbildung ab. Prüfen Sie deshalb vor dem Abschluss genau, welche Leistungen enthalten sind.

Insbesondere folgende Punkte sind für die Teilnahme an unseren Lehrgängen wichtig:

Sind die Lehrgangsgebühren versichert?
Achten Sie darauf, dass nicht ausschließlich klassische Reisekosten, sondern ausdrücklich auch Seminar-, Kurs- oder Fortbildungskosten abgesichert werden können.

Sind Hotel- und Reisekosten eingeschlossen?
Wenn Sie Unterkunft, Bahn, Flug oder andere Reiseleistungen separat buchen, sollten Sie prüfen, ob auch diese Kosten vom Versicherungsschutz umfasst sind.

Welche Rücktrittsgründe sind versichert?
Versicherungen unterscheiden sich darin, bei welchen Ereignissen sie leisten. Dazu können beispielsweise eine unerwartete schwere Erkrankung, ein Unfall oder andere ausdrücklich im Vertrag genannte Ereignisse gehören.

Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Je nach Tarif kann ein Teil der Kosten bei Ihnen verbleiben.

Bis wann muss die Versicherung abgeschlossen werden?
Viele Anbieter sehen feste Abschlussfristen vor. Deshalb empfehlen wir, sich unmittelbar nach der Lehrgangsbuchungmit dem Versicherungsschutz zu beschäftigen und nicht erst kurz vor dem Veranstaltungstermin.

Sie haben mehrere Module gebucht?
Bitte prüfen Sie, ob jedes gebuchte Modul separat versichert werden muss. Einige Versicherungen behandeln aufeinanderfolgende Lehrgänge oder einzelne Module als jeweils eigene Veranstaltung.

Prüfen Sie auch bestehende Versicherungen

Bevor Sie eine neue Versicherung abschließen, lohnt sich ein Blick in bereits bestehende Verträge.

Je nach Tarif können Seminar-, Reise- oder Übernachtungskosten beispielsweise bereits über eine vorhandene Reiserücktritts- oder Reiseversicherung ganz oder teilweise abgesichert sein.

Fragen Sie im Zweifel direkt bei Ihrem Versicherungsunternehmen nach und lassen Sie sich bestätigen, ob die Lehrgangsgebühren einer beruflichen Fortbildung vom Versicherungsschutz erfasst sind.

Beispiele für Seminarversicherungen

HanseMerkur

Ein speziell für Seminare und Fortbildungsveranstaltungen konzipiertes Angebot bietet beispielsweise die HanseMerkur an.

Dort können unter bestimmten Voraussetzungen unter anderem Seminargebühren sowie weitere mit der Veranstaltung verbundene Kosten abgesichert werden. Bei mehreren aufeinanderfolgenden Modulen kann es erforderlich sein, jedes Modul einzeln zu versichern.

Bitte beachten Sie, dass Versicherungsprodukte, Leistungen, Tarife und Abschlussfristen von den jeweiligen Versicherungsunternehmen jederzeit geändert werden können. Prüfen Sie deshalb vor Abschluss einer Versicherung immer die aktuell geltenden Versicherungsbedingungen.

TravelSecure

Eine speziell für Seminare und Fortbildungsveranstaltungen konzipierte Versicherung bietet auch TravelSecure, die Reiseversicherungsmarke der Würzburger Versicherungs-AG, an.

Dort können unter bestimmten Voraussetzungen unter anderem Seminargebühren sowie weitere mit der Veranstaltung verbundene Kosten abgesichert werden. Je nach gewähltem Tarif kann auch ein vorzeitiger Seminarabbruch eingeschlossen sein. Darüber hinaus können Seminarreihen mit mehreren Teilveranstaltungen innerhalb eines längeren Zeitraums versicherbar sein.

Bitte beachten Sie, dass Versicherungsprodukte, Leistungen, Tarife und Abschlussfristen von den jeweiligen Versicherungsunternehmen jederzeit geändert werden können. Prüfen Sie deshalb vor Abschluss einer Versicherung immer die aktuell geltenden Versicherungsbedingungen.

SeminarVersicherung24

Ein weiteres speziell auf Seminare und Fortbildungsveranstaltungen ausgerichtetes Angebot ist SeminarVersicherung24. Der Versicherungsschutz wird von der Berlin Direkt Versicherung AG angeboten.

Dort können unter bestimmten Voraussetzungen Seminargebühren und weitere mit der Veranstaltung verbundene Kosten abgesichert werden. Welche Ereignisse als versicherte Rücktrittsgründe gelten und welche Leistungen im Einzelnen enthalten sind, ergibt sich aus den jeweils aktuellen Versicherungsbedingungen.

Bitte beachten Sie, dass Versicherungsprodukte, Leistungen, Tarife und Abschlussfristen von den jeweiligen Versicherungsunternehmen jederzeit geändert werden können. Prüfen Sie deshalb vor Abschluss einer Versicherung immer die aktuell geltenden Versicherungsbedingungen.

Wichtig zu wissen

Der Schiffsarztlehrgang vermittelt und vertreibt keine Versicherungen.

Die Nennung eines Versicherungsunternehmens oder Versicherungsprodukts dient ausschließlich als unverbindliches Beispiel und stellt keine Empfehlung für ein bestimmtes Unternehmen oder einen bestimmten Tarif dar.

Wir erhalten für die Nennung oder den Abschluss einer Versicherung keine Provision, Vergütung oder sonstige Zuwendung.

Ob und welcher Versicherungsschutz für Sie sinnvoll ist, entscheiden Sie selbst. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Bedingungen des von Ihnen gewählten Versicherungsvertrags.

Unsere Stornobedingungen

Welche Bedingungen bei einer Stornierung Ihres Lehrgangsplatzes gelten, finden Sie in unseren AGB.

Wir empfehlen Ihnen, diese bereits bei der Buchung aufmerksam zu lesen und gegebenenfalls frühzeitig für einen passenden Versicherungsschutz zu sorgen.