Fragen & Antworten
Aller Anfang ist schwer und gerade am Anfang hat man unglaublich viele Fragen. Wir möchten Ihnen den Einstieg in die neue Welt der maritimen Medizin so einfach wie möglich machen.
Nachfolgend beantworten wir Ihnen die uns am häufigsten gestellten Fragen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein so nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf: info@schiffsarztlehrgang.de
Fragen zu unseren Lehrgängen
Eine Ausbildung, die Sie per se zu einer Tätigkeit als Schiffsarzt befähigt, gibt es nicht! Jegliche Fortbildungsveranstaltung, ganz gleich ob kurz oder lang, kompakt oder modular, an Bord oder an Land, dient Ihrer persönlichen Vorbereitung und ist rein fakultativ. Die benötigten Inhalte sind dabei so individuell wie Ihre Vorkenntnisse. Einer der Gründe, warum wir uns in unserer Planungsphase im Jahr 2011 bereits für ein modulares Konzept entschieden haben.
Ein klares: Jein!
Sofern Sie auf einem Schiff unter deutscher Flagge als Schiffsärzt*in tätig sein möchten, müssen Sie sich als Schiffsärzt*in beim seeärztlichen Dienst der BG Verkehr registrieren lassen. Hierfür sind einige Anforderungen zu erfüllen, die in der Verordnung über maritime medizinische Anforderungen auf Kauffahrteischiffen (MariMedV) geregelt sind. Eine der Anforderungen ist der "Nachweis über mindestens vierwöchige praktische Erfahrungen auf einem Seeschiff und über umfassende Kenntnisse der gesundheitlichen Anforderungen im Schiffsdienst oder das Zertifikat der Bundesärztekammer über das erfolgreiche Absolvieren des Curriculums „Maritime Medizin“
Die umfassenden Kenntnisse der gesundheitlichen Anforderungen im Schiffsdienst können Sie durch Teilnahme an unserem Modul 1 "Einführung in die Maritime Medizin" nachweisen. Durch Teilnahme an diesem Modul einschließlich der anschließenden Prüfung haben Sie auch bereits den theoretischen Grundstein für den Erwerb des Kammerzertifikats "Maritime Medizin" absolviert.
Für Kreuzfahrtschiffe, die nicht unter deutscher Flagge fahren, gibt es - abgesehen vom SAFE-Training - keine speziellen maritim-medizinischen Fortbildungen, die für Schiffsärzte gesetzlich verbindlich sind, auch wenn dies gelegentlich anders dargestellt wird.
Unsere Fortbildungsveranstaltungen sind für Sie eine hervorragende Gelegenheit, sich auf die kommenden Herausforderungen als Schiffsarzt fachlich vorzubereiten und die klassischen Fettnäpfchen der ersten Tage und Wochen an Bord sicher zu umschiffen. Dass dies funktioniert beweisen zahlreiche Rückmeldungen unserer Lehrgangs-Teilnehmer über ihre ersten Erfahrungen an Bord.
Im Laufe der letzten Jahre haben wir uns bei renommierten Reedereien einen so guten Ruf erarbeitet, dass von vielen die Teilnahme an unseren Lehrgängen zur Vorbereitung aber auch zur Auffrischung empfohlen wird. Auch der für Schiffe unter deutscher Flagge zuständige Seeärztliche Dienst der BG Verkehr hat uns bestätigt, dass unsere Lehrgänge geeignet sind, um die gesetzlich geforderten "umfassenden Kenntnisse der gesundheitlichen Anforderungen im Schiffsdienst" nachzuweisen.
Selbstverständlich! Unsere Lehrgangsmodule wurden alle inhaltlich so konzipiert, dass sie in beliebiger Reihenfolge und auch einzeln besucht werden können. Damit geben wir Ihnen die Möglichkeit, sich die Inhalte ganz nach Ihrem persönlichen Interesse und Ihren zeitlichen Möglichkeiten zusammenzustellen. Dabei ist jede Veranstaltung für sich einzigartig, denn wir passen die Inhalte regelmäßig an die aktuellen Bedürfnisse an.
Alle unsere einwöchigen Lehrgangsmodule können grundsätzlich auch im Rahmen von Bildungsurlaub absolviert werden. Hierzu beantragen Sie zunächst den Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber. In der Regel wird der Arbeitgeber sich davon überzeugen wollen, das unsere Veranstaltungen als Bildungsurlaub anerkannt sind.
Hier wird es nun aufgrund der föderalen Regelung kurz ein bisschen kompliziert: Die Anerkennung muss grundsätzlich für das Bundesland vorliegen, in dem Sie beruflich tätig sind. Diese Regelung macht es für uns als Lehrgangsanbieter extrem aufwändig, denn so müssten wir für eine bundesweite Abdeckung alle zwei Jahre insgesamt 48 Anträge bei verschiedensten Behörden stellen. Hierbei variieren nicht nur die jeweiligen Anerkennungsgebühren, sondern vor allen Dingen auch die Anforderungen und Antragsverfahren deutlich.
Daher stellen wir in der Regel die Anerkennungsanträge zunächst in Schleswig-Holstein. In einigen Bundesländern ist dann ein vereinfachtes Antragsverfahren möglich. Es gibt aber auch mehrere Bundesländer in denen eine Anerkennung grundsätzlich nicht möglich ist.
Arbeiten Sie in einem anderen Bundesland als Schleswig-Holstein, so hat sich in der Praxis folgendes Verfahren bewährt: Sie reichen bei Ihrem Arbeitgeber zunächst unsere Anerkennung aus Schleswig-Holstein ein. Den meisten Arbeitgebern reicht das aus. Sollten Sie für Ihr konkretes Bundesland den Nachweis unserer Anerkennung benötigen, so sprechen Sie uns bitte mindestens 4 Monate vor Lehrgangsbeginn an, so dass wir prüfen können, ob ein Antrag bei der für Sie zuständigen Landesbehörde eine Aussicht auf Erfolg hat. Die Beantragung der Anerkennung in anderen Bundesländern stellt für uns einen erheblichen Aufwand dar und ist i.d.R. mit behördlichen Gebühren verbunden. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir diese Leistung nicht kostenfrei anbieten können.
Anerkennungsbescheid für den Basic Course
Natürlich gehen wir mit Ihnen auch an Bord verschiedener Schiffe! Dort schauen wir uns die Bereiche an, die Passagieren nicht zugänglich sind. Unsere Lehrgänge finden jedoch nicht durchgehend an Bord eines Kreuzfahrtschiffes statt, sondern im Kieler Hafen und teilweise in Räumlichkeiten des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein.
Wir haben uns bewusst dagegen entschieden, Lehrgänge an Bord durchzuführen, um unseren hohen Qualitätsansprüchen gerecht werden zu können:
1. Uns ist wichtig, dass unsere Teilnehmenden aktuelle Informationen aus erster Hand bekommen. Deswegen unterrichten bei uns pro Lehrgang bis zu 30 verschiedene Referenten direkt aus dem Berufsleben des von ihnen unterrichteten Faches. Solch eine fachliche Vielfalt ist an Bord schlichtweg nicht machbar.
2. Wir bieten Ihnen eine individuelle und exklusive Betreuung. Deswegen sind unsere Lehrgänge auf eine maximale Teilnehmerzahl von 40 Personen begrenzt. Die Mindestteilnehmeranzahl für die an Bord angebotenen Lehrgänge anderer Anbieter beginnt in der Regel erst bei 35 Teilnehmern und es werden Lehrgangsgrößen von 100 Teilnehmern und mehr angestrebt.
3. In Kiel verfügen wir mit einem aktiven Partner-Netzwerk über hervorragende Möglichkeiten mit Ihnen an Bord verschiedener Schiffe zu gehen, spannende Ausflüge zu machen und Ihnen die Vielseitigkeit der maritimen Medizin zu zeigen.
4. Wir laden regelmäßig Vertreter verschiedener Reedereien ein, die unseren Teilnehmern die Einstiegsbedingungen und Jobmöglichkeiten erklären. Diese Neutralität ist uns wichtig, damit Sie einen umfassenden Überblick über die Branche erhalten und die Themen nicht zu reedereispezifisch vermittelt werden. Im persönlichen Rahmen haben Sie die Möglichkeit, direkt mit den Reedereivertretern ins Gespräch zu kommen und können so den Umweg über teilweise kostenintensive Personalvermittler vermeiden.
5. Last but not least bietet unser landgestützter Lehrgang Ihnen die Möglichkeit, Ihre Unterkunft in jeder Preisklasse nach Ihren persönlichen Wünschen zu wählen. Sie finden bei uns im maritimen Kiel komfortable Hotels mit fantastischem Meerblick oder auch einfache authentische Zimmer im Seemannsheim direkt an der Schleuse des Nord-Ostsee-Kanals. So sparen Sie sich die Zusatzkosten für eine Kreuzfahrt und können sich voll auf Ihre Fortbildung konzentrieren.
Seit 2025 sind alle unsere Lehrgangsmodule von der Landesärztekammer als "Klimabewusste Veranstaltung" anerkannt. Dafür mussten wir einen strengen Anforderungskatalog erfüllen, der verschiedene Aspekte der Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung umfasst. Dazu gehören Maßnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen, umweltfreundliche Veranstaltungsplanung und -durchführung sowie die Förderung eines bewussteren Umgangs mit natürlichen Ressourcen. Wir sind stolz darauf, dass unser Konzept als ressourcenschonend und klimafreundlich ausgezeichnet worden ist und setzen uns weiterhin dafür ein, einen positiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Unser Ziel ist es, unseren Teilnehmenden Wissen durch Experten ihres jeweiligen Fachgebietes zu vermitteln.
Deswegen unterrichten bei uns nicht "nur" erfahrene Schiffsärzte, sondern auch Kapitäne, Lotsen, Piloten, Ingenieure, Psychologen, Kriminologen, Staatsanwälte, Zahnmediziner, Lebensmittelhygieniker, Notfallsanitäter, Gesundheits- und Krankenpfleger und viele andere. Besonders wichtig ist uns, dass die medizinischen Themen von den entsprechenden Fachärzt*Innen unterrichtet werden. Durch unsere über 15-jährige Erfahrung in der maritimen Medizin, ein detailliertes praxisorientiertes Curriculum und einen Dozentenpool von über 90 erfahrenen Expert*Innen ist sichergestellt, dass alle Lehrinhalte auf eine Tätigkeit an Bord ausgerichtet sind, aber auch für Ihre Tätigkeit an Land von großem Nutzen sein werden.
Kieler Schiffsarztlehrgang: Von Profis. Für Profis.
Als erfahrene Ausbildungseinrichtung in der Berufsschifffahrt konzentrieren wir uns auf unsere Kernkompetenz: Ausbildung von Profis für Profis. Wir haben uns trotz unseres Netzwerks bewusst gegen eine eigene Personalvermittlung entschieden, da es uns wichtig ist, Ihnen neutral und ohne Interessenskonflikte die Vorteile und Nachteile einer Schiffsarzttätigkeit aufzeigen zu können.
Selbstverständlich ist es uns aber wichtig, dass Sie Ihren Traum von einer Schiffsarztkarriere auch in die Tat umsetzen können. Dafür gibt es grundsätzlich zwei Wege: Sie können sich direkt bei einer Reederei Ihres Vertrauens bewerben, entsprechende Links finden Sie auf unserer Website. Oder Sie wenden Sich an eine seriöse Vermittlungsagentur.
Hierzu pflegen wir seit Jahren eine sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Notarztbörse. Die Agentur vermittelt seit dem Jahr 2000 Ärzte für verschiedenste Einsatzzwecke im gesamten Bundesgebiet und arbeitet für die Vermittlung von Schiffsärzten auch mit renommierten Reedereien wie zum Beispiel TUI Cruises zusammen.
Gerne nennen wir unseren Teilnehmern auch konkrete Ansprechpartner bei den Reedereien. Viele unserer Referenten sind aktive Schiffsärzte und können bei Fragen Rede und Antwort stehen. Regelmäßig laden wir zu unseren Veranstaltungen auch Reedereivertreter ein, die auf konkrete Fragen eingehen können.
Mit der Stellensuche einer Schiffsarztstelle ist es wie mit jedem anderen Job auch. Sie können sich auf ein Stellenangebot direkt bei der Reederei bewerben, Initiativbewerbungen an eine Reederei senden oder die Dienste einer Personalvermittlung in Anspruch nehmen. Die Anforderungen an solche Vermittler sind in §25 des Seearbeitsgesetzes ausführlich erläutert. Für Sie ist dabei eines der wesentlichen Kriterien, auf das Sie achten sollten: Der Vermittler darf von Ihnen für die Vermittlung keine Vergütung verlangen. Die Vermittlungsprovisionen sind ausschließlich durch die Reederei zu tragen. Wir empfehlen auch darauf zu achten, ob durch den Vermittlungsvertrag langfristige Bindungen an die Vermittlungsagentur entstehen.
Wir arbeiten seit Jahren vertrauensvoll mit der Notarztbörse zusammen. Dort fällt für Sie lediglich eine geringe jährliche Mitgliedergebühr an und Sie erhalten zielgerichtete, seriöse Angebote.
Die Anforderung, dass Schiffsärztinnen und Schiffsärzte auf Kreuzfahrtschiffen spezielle Lehrgänge in der erweiterten Reanimation, des Trauma-Managements und der Versorgung von Kindernotfällen nachweisen sollen, entspringt einer Empfehlung des American College of Emergency Physicians (ACEP). Diese sogenannten "Healthcare Guidelines for Cruise Ship Medical Facilities" besitzen zwar zunächst nur den Charakter einer Empfehlung, werden aber von nahezu allen Kreuzfahrt-Reedereien als Standard angewandt.
Der Sinn der Anforderung besteht darin, dass die medizinischen Teams an Bord auch bei wechselnder Zusammensetzung durch eine möglichst standardisierte Ausbildung schnell und effektiv zusammenarbeiten können. Hierfür ist es natürlich notwendig, auf eine möglichst gleichwertige Ausbildung zu achten.
Die Auswahl der richtigen Lehrgänge wird Ihnen dabei allerdings nicht immer leicht gemacht, denn viele Kurse klingen ähnlich, sind aber vom zeitlichen Aufwand und Inhalt sehr unterschiedlich. Wir möchten Ihnen gerne etwas Orientierung in diesem Buchstaben-Dschungel bieten und können Ihnen bei Bedarf auch entsprechende professionelle Ausbildungspartner nennen.
Das ACEP empfiehlt die amerikanischen Lehrgangsformate ACLS (Advanced Cardiac Life Support), ATLS (Advanced Trauma Life Support) und PALS (Paediatric Advanced Life Support). Diese Lehrgangsformate sind rechtlich geschützt und wurden von der American Heart Association (AHA) und dem American College of Surgeons (ACS) entwickelt. Sie werden in Deutschland von zahlreichen Ausbildungseinrichtungen angeboten, dauern jeweils zwei, zum Teil drei Tage und sind sehr praxisintensiv.
Mit dem ACLS -, ATLS - und dem PALS - Kurs in Qualität und Umfang vergleichbar sind die europäischen Pendants des European Resuscitation Council (ERC): ALS (Advanced Life Support), EPALS (European Pediatric Advanced Life Support) sowie das eher präklinisch orientierte PHTLS (Pre-Hospital Trauma Life Support).
Es gibt noch zahlreiche andere Kurse wie zum Beispiel BLS (Basic Life Support), ILS (Immediate Life Support), EPILS (European Pediatric Immediate Life Support) und so weiter. Allerdings haben diese Lehrgänge entweder eine andere Zielgruppe oder eine thematisch andere Zielsetzung - auch oder gerade weil sie teilweise einen deutlich geringeren zeitlichen und damit inhaltlichen Umfang haben. Wenn Sie eine grundsätzliche Verwendbarkeit bei verschiedenen Reedereien anstreben, empfehlen wir Ihnen daher auf die etablierten professionellen Angebote ACLS, ATLS und PALS oder die europäischen Pendants ALS und EPALS zurückzugreifen. Bei allen anderen Angeboten empfehlen wir unbedingt eine vorherige Rücksprache mit der Reederei Ihrer Wahl!
Allgemeine Fragen zur Schiffsarzttätigkeit
Den größten Bedarf hat naturgemäß die Kreuzfahrtindustrie. Je nach eigenem Interesse gibt es verschiedenste Konzepte im Kreuzfahrtbereich. Club-Urlaube mit überwiegend jüngerem Publikum werden ebenso angeboten wie Luxusreisen oder Expeditionskreuzfahrten. Auch der Einsatz auf Forschungs- und Behördenschiffen oder Traditionsseglern ist möglich. Im stetig wachsenden Markt der Mega-Yachten sind immer wieder zuverlässige und diskrete Schiffsärzte gefragt. Ein aktueller Bedarf entsteht auch durch die Installation von Offshore-Windparks, denn hier müssen die Errichterschiffe unter bestimmten Bedingungen ebenfalls mit einem Schiffsarzt ausgestattet sein. Sie sehen, es gibt vielfältige Möglichkeiten. Werfen Sie doch mal einen Blick auf die Stellenangebote.
Diese Frage erhalten wir insbesondere von Studierenden der Medizin recht häufig. In der Vergangenheit haben wir regelmäßig bei diversen Reedereien angefragt und leider immer die gleiche Antwort erhalten: Eine Famulatur an Bord ist leider nicht möglich.
Eine klare und international einheitliche Definition der Anforderungen für Schiffsärzte gibt es nicht. Es hängt immer primär vom sogenannten "Flaggenstaat" des Schiffes ab. Sofern Sie auf einem Schiff unter deutscher Flagge eine Tätigkeit als Schiffsarzt aufnehmen möchten, sind für Sie die Anforderungen der Verordnung zu maritimen Medizin (MariMedV) verbindlich. Diese wurde am 23.5.2014 vom Bundesrat beschlossen und trat im August 2014 in Kraft.
Die genauen Inhalte der MariMedV finden Sie hier.
Die rechtlichen Anforderungen für Schiffsärzte unter deutscher Flagge haben wir Ihnen in unseren "Mitteilungen für Schiffsärzte" verständlich dargestellt.
Wir haben in intensiven Gesprächen mit verschiedenen Reedereien die Schnittmenge des Qualifikationsprofils zusammengestellt und zu Ihrer Unterstützung eine Checkliste zur Selbsteinschätzung entwickelt, die Sie bei uns kostenfrei herunter laden können.
An Bord sind Sie Ansprechpartner für Besatzungsmitglieder und Gäste aus über 40 verschiedenen Nationen. Bordsprache bei den deutschen Reedereien ist in der Regel ein Mix aus Deutsch und Englisch, d.h. sie sollten in der Lage sein, ein Patientengespräch, aber auch Besprechungen mit anderen Departments auf Englisch durchzuführen. Aber keine Sorge, ein großer Vorteil einer Tätigkeit an Bord ist die oftmals unfassbare Flexibilität und Hilfsbereitschaft der Kolleg*Innen.
Aber ein bisschen besser als das hier (Video) sollte es dann schon sein ...
Um unabhängig von externen Empfehlungen einen tatsächlichen Überblick zu bekommen, haben wir uns mit vielen Reedereien unterhalten. Hierbei stellte sich heraus, dass die bevorzugten Facharztrichtungen meistens Allgemeinmediziner, Chirurgen, Internisten und Anästhesisten / Notfallmediziner sind. Grundsätzlich ist es aber immer eine Entscheidung der Reederei, so dass die Tätigkeit prinzipiell auch anderen Facharztrichtungen offen steht. Eine stets wichtige Forderung ist Erfahrung in der Notfallmedizin, sowie je nach Ausrüstung der Schiffe der Fachkundenachweis Strahlenschutz und Erfahrungen in der Sonografie. Viele Anforderungen richten sich natürlich nach dem spezifischen Risiko: Forschungsschiffe, Clubschiffe oder Expeditionskreuzfahrer beinhalten verschiedene Herausforderungen und setzen unterschiedliche Schwerpunkte.
Um als Schiffsärztin oder Schiffsarzt tätig zu sein, müssen Sie zunächst einmal approbierte Ärztin oder approbierter Arzt sein (siehe auch: Rechtliche Voraussetzungen).
Zusätzlich müssen Sie eine Vielzahl fachlicher Voraussetzungen erfüllen. Diese unterscheiden sich von Schiff zu Schiff. Von Reederei zu Reederei. Von Position zu Position. Von Einsatz zu Einsatz. Einen Einblick gibt Ihnen die (inzwischen nicht mehr verbindliche) Schiffsarztrichtlinie des Arbeitskreises der Küstenländer für Schiffshygiene. Die genauen Einstellungsvoraussetzungen erfahren Sie jedoch nur von dem Reeder, dem Kapitän oder dem Superyachtbesitzer, dessen Schiff Sie als Ihr Ziel ausgewählt haben.
Auch wenn es von Seiten der Reedereien kein einheitliches Anforderungsprofil für Schiffsärzte gibt, eines ist allen gemeinsam: Sie müssen maritime Kompetenz mitbringen. Wie funktioniert der Bordalltag? Welche Art der medizinischen Ausrüstung habe ich zur Verfügung? Wie kommuniziere ich an Bord? Wer ist wofür zuständig? Sie sollten sich ausreichend Zeit nehmen, um sich auf Ihren Einsatz an Bord vorzubereiten.
Hierbei soll Sie unser Fortbildungsangebot unterstützen.
An Bord der meisten Kreuzfahrt- und Forschungsschiffe befinden sich Röntgenanlagen zur Anfertigung von Notfall-Röntgenaufnahmen. Diese dürfen nur mit entsprechender Fachkunde betrieben werden und auch für die Indikationsstellung und Befundung ist die Fachkunde erforderlich. Es gibt zahlreiche Anbieter entsprechender Lehrgänge. Allerdings sind die konkreten Anforderung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und die allgemeine Verwirrung damit vorprogrammiert. Wir möchten unseren Teilnehmenden den "Irrweg" ersparen und vorab schon einmal ein paar grundlegende Informationen geben:
Für den Erwerb der Fachkunde wird (in Abhängigkeit der Anforderungen der jeweiligen Landesärztekammer) folgendes benötigt:
- Kurs zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz
- Grundkurs Strahlenschutz im medizinischen Bereich
- Spezialkurs Röntgendiagnostik
WICHTIG: Das alleinige Absolvieren der o.g. theoretischen Kurse ist für die Beantragung der "Fachkunde Strahlenschutz" bei der zuständigen Landesärztekammer noch nicht ausreichend! Zusätzlich wird der Nachweis praktischer Erfahrung in Form eines Sachkundezeugnisses und eines Tätigkeitsberichts verlangt.
Es ist sicherlich möglich, Angebote zu finden, bei denen entsprechende praktische Nachweise auch ohne die tatsächlich durchgeführten praktischen Inhalte ausgestellt werden. Hiervon raten wir ausdrücklich ab, da Sie als Schiffsärztin / Schiffsarzt regelmäßig Röntgenbilder anfertigen müssen und im Sinne der Patientensicherheit hier auch mit der entsprechenden Fachkunde und Sorgfalt vorgegangen werden muss.
Als Schiffsarzt sind Sie Offizier und damit Teil der Besatzung. In der Regel werden Ihnen Sicherheitsaufgaben übertragen. Auf Grund internationaler Übereinkommen (STCW-Code) sind die Reedereien verpflichtet, sich von Ihnen das Absolvieren eines Basic Safety Trainings (gemäß STCW-Regel VI/1 (2.1.1) - (2.1.4) sowie Teil A Kapitel A-VI/1, Absatz 2) nachweisen zu lassen. Im Rahmen dieses Kurses erlernen Sie die Grundlagen der Brandbekämpfung, Arbeiten unter schwerem Atemschutz, den Umgang mit Seenotsignalen, das Verhalten in Freifall-Rettungsbooten, den Umgang mit Überlebensanzügen und viele weitere spannende Inhalte. Für den Dienst auf Fahrgastschiffen kommen weitere Lehrinhalte aus den Bereichen Crowd Management und Security Awareness hinzu. Die Kurse fassen in kompakter Form alle erforderlichen Themen zusammen.
Bitte Fragen Sie vor der Teilnahme unbedingt nach der Notwendigkeit der Berufsgenossenschaftlichen Grundsatzuntersuchung G26.3 (Tragen von schwerem Atemschutz). Unsere Teilnehmer erhalten attraktive Rabatte bei renommierten und zuverlässigen Ausbildungspartnern.
Im Gegensatz zum Basic Safety Training gemäß STCW, das nicht jedes Besatzungsmitglied absolvieren muss, handelt es sich beim Basic Safety Familarization Training um die „Sicherheitseinweisung“ an Bord, an der jedes Besatzungsmitglied regelmäßig teilnehmen muss. Spätestens seit der Havarie der COSTA CONCORDIA ist diese Sicherheitseinweisung in aller Munde. Die Einweisung ist schiffsspezifisch, selbstverständlich kostenfrei und vermittelt u.a. die Kenntnis über das Verhalten bei verschiedenen Alarmsignalen, die eigene Sicherheitsrolle und die Lage der Sammelplätze, die im Alarmfall aufzusuchen sind. Gelegentlich sind Lehrgangsanbieter anzutreffen, die die Ähnlichkeit der Begriffe ausnutzen und versuchen, Basic Safety Familarization Trainings als gleichwertige Angebote zu verkaufen. Hiervor können wir nur eindringlich warnen!
Eine Ausnahme in dieser Hinsicht bildet zurzeit ausschließlich die Reederei TUI Cruises. Dort wird ein deutlich kürzeres firmeninternes Sicherheitstraining durchgeführt mit dem Sie an Bord der TUI-Schiffe tätig werden dürfen. Dieses Sicherheitstraining befähigt Sie jedoch ausdrücklich nicht zu einer Tätigkeit auf Schiffen anderer Reedereien. Das reguläre und international standardisierte Basic Safety Training gemäß STCW wird von TUI Cruises selbstverständlich ebenfalls anerkannt. Wir empfehlen Ihnen daher, alleine schon aus Gründen der Flexibilität, die Teilnahme an den international standardisierten Lehrgängen bei unseren etablierten Kooperationspartnern an Land.
Ja und nein. Die Altersgrenze wird durch die Personalabteilungen der Reedereien festgelegt. Daher ist diese Frage nicht leicht zu beantworten. Viele Reedereien legen die Altersgrenze für den Erstaufstieg auf 67 Jahre, im Einzelfall entscheidet immer die Reederei, Abweichungen in beide Richtungen sind möglich. Grundsätzlich sollte sich Jeder und Jede aber selber kritisch einschätzen, in wie weit er oder sie den physischen Anforderungen wechselnder Klimazonen, Langstreckenflügen und eventuell dramatischer Notfallsituationen sowie dem oft anstrengenden Tagesgeschäft körperlich gewachsen ist. Auf vielen Schiffen ist es beispielsweise aus nachvollziehbaren Gründen dem medizinischen Team im Notfall nicht erlaubt, Aufzüge zu verwenden.
Als Schiffsarzt sind Sie Besatzungsmitglied im Sinne des Seearbeitsgesetzes. Jedes Besatzungsmitglied benötigt einen ärztlichen Nachweis über die Tauglichkeit zum Schiffsdienst, der alle zwei Jahre zu wiederholen ist.
Grundsätzlich richtete sich die Seediensttauglichkeit nach der Flagge des Schiffes. Durch die Einführung des Seearbeitsgesetzes müssen zukünftig Seediensttauglichkeitsuntersuchungen der verschiedenen Staaten untereinander anerkannt werden. Wir empfehlen Ihnen gerade in der aktuellen Übergangsphase aber dennoch, sich mit der Reederei Ihres Vertrauens in Verbindung zu setzen und vorab zu erfragen, welche Seediensttauglichkeitsuntersuchung erforderlich ist.
Informationen über die deutsche Seediensttauglichkeitsuntersuchung und die für die Durchführung der Seediensttauglichkeit ermächtigten Untersuchungsstellen erhalten Sie beim Seeärztlichen Dienst der Berufsgenossenschaft für Verkehr und Transportwirtschaft.
Eine Liste der ermächtigten Ärzte finden Sie hier: Seeärztlicher Dienst.
Wir versuchen gerne, für Sie am Rande einer Lehrgangswoche bei uns in Kiel Termine für Ihre Seediensttauglichkeitsuntersuchung bei einer zugelassenen Untersuchungsstelle zu organisieren. Sprechen Sie uns einfach an. Hier finden Sie bereits den zugehörigen Fragebogen der BG Verkehr, den Sie vor der Untersuchung ausfüllen müssen.
Das deutsche Seefahrtbuch ist, genauer genommen, war ein "Ausweis für Seeleute" und hatte bis 2007 auch den Stellenwert eines offiziellen Passersatzpapiers. Das Seefahrtbuch diente der Eintragung von An- und Abmusterung, dem Nachweis von durchlaufenen Ausbildungen wie zum Beispiel des Basic Safety Trainings sowie der Eintragung der Fahrenszeiten und der Visa. Und ganz nebenbei ist es eine schöne bleibende Erinnerung an das Erlebte. Leider wurde das Seefahrtbuch mit der Einführung des Seearbeitsgesetzes am 1.8.2013 abgeschafft (es darf noch bis 31.5.2019 weiter verwendet werden, wird aber in Deutschland nicht mehr neu ausgestellt). Der Heuernachweis wird nun mit Hilfe eines an Bord auszufüllenden Formulars erbracht.
Andere Nationen stellen weiterhin Seefahrtbücher aus und Sie werden je nach Fahrtgebiet auch ein Seefahrtbuch benötigen, das Sie dann beim jeweiligen Flaggenstaat, bei dem das Schiff registriert ist, beantragen können. Ihre Reederei wird Sie in der Regel bei diesem Verwaltungsvorgang unterstützen.
Wer auf Schiffen unter deutscher Flagge oder eine gültige Befähigungsbescheinigung hat (z.B. Nachweis eines formellen Basic Safety Trainings gemäß STCW) fährt, kann den freiwilligen "Seeleute-Ausweis" beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie beantragen. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Eine erstaunlich häufig geäußerte Vermutung und ein ganz klares: Nein!
Im Gegensatz zu der Darstellung in so mancher Fernsehserie ist der Schiffsarzt einer von vielen Offizieren und muss sich nicht nur in das komplexe Hierarchiegefüge an Bord integrieren, sondern auch seiner Vorbildfuntkion als Offizier gerecht werden. Dies wird Ihnen umso leichter fallen, je mehr Sie die Organisationsstruktur des Schiffsbetriebes verstanden haben. Eine wichtige Grundvoraussetzung für den reibungsfreien Ablauf und ein zentrales Thema unseres Modul 1 - Einführung in die Maritime Medizin.
Hätten Sie gedacht, dass sich an Bord eines Kreuzfahrtschiffe Menschen aus mehr als 40 verschiedenen Nationen um Wohl und Sicherheit der Passagiere bemühen?
Und können Sie sich vorstellen, dass diese kulturelle Vielfalt für Sie als Ärztin oder Arzt durchaus auch gewisse Herausforderungen beinhaltet?
Greifen wir exemplarisch einmal die Hauptgruppe heraus: Die Philippinen. Eine klassische Seefahrernation. Wenn wir nur auf diese eine Nation einen Detailblick werfen, dann finden wir etwa 880 bewohnte Inseln, über 170 verschiedene Sprachen, Christen, Moslems, Buddhisten und verschiedene weitere Religionen. Gibt es also „den Philippino“?
Gibt es allumfassende Patentrezepte für den Umgang mit „dem“ Chinesen oder „dem“ Russen? Wahrscheinlich nicht. Ein Thema, dass jeden, der sich mit der Seefahrt beschäftigt, bewegt. Wahrscheinlich jeden, der in einer globalisierten Welt lebt und arbeitet…
Der Schiffsarzt kommt als Hausarzt der Seeleute früher oder später mit allen Nationalitäten, allen Bedürfnissen der verschiedensten Menschen in Kontakt. Unumstritten eine besondere Herausforderung, aber auch eine besondere Freude!
BÄK-Curriculum "Maritime Medizin"
Das BÄK-Curriculum wurde am 19.10.2023 veröffentlicht. Seitdem kann bei Erfüllung aller darin formulierten Anforderungen bei der jeweiligen Landesärztekammer ein Kammerzertifikat "Maritime Medizin" beantragt werden, sofern die jeweils zuständige Landesärztekammer das BÄK-Curriculum in ihr Kammerrecht überführt hat. Da das Zertifikat noch relativ neu ist, empfehlen wir eine vorherige Anfrage bei Ihrer zuständigen Landesärztekammer.
Wichtig: Nach erfolgreicher Teilnahme an unserem Modul 1 erhalten Sie von uns eine Teilnahmebescheinigung. Diese legen Sie gemeinsam mit den weiteren erforderlichen Nachweisen ihrer zuständigen Landesärztekammer vor. Das Zertifikat Maritime Medizin wird von Ihrer Ärztekammer ausgestellt, nicht von den Lehrgangsveranstaltern!
Um sich vollumfänglich zu informieren, empfehlen wir den Blick in den Originaltext der BÄK.
Zur besseren Übersicht, haben wir für Sie die wesentlichen Anforderungen hier zusammengefasst:
- Abgeschlossene Facharztweiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung
- Nachweis der Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin" oder Fachkundenachweis "Rettungsdienst"
- Absolvieren eines Lehrgangs über 45 Unterrichtseinheiten nach dem Curriculum "Maritime Medizin" der BÄK
- Bestehen einer abschließenden Lernerfolgskontrolle
- Absolvieren eines zweiwöchigen von der BG-Verkehr anerkannten Bordpraktikums
Ja. Unser Modul 1 „Einführung in die Maritime Medizin“ vermittelt die geforderten theoretischen Inhalte des BÄK-Curriculums und schließt mit der vorgeschriebenen Lernerfolgskontrolle ab. Die Landesärztekammer Schleswig-Holstein hat das Modul als inhaltlich äquivalent zum BÄK-Curriculum anerkannt – es ist damit geeignet für die Erlangung der Bezeichnung „Maritime Medizin“.
Als ältester ziviler Lehrgangsanbieter in Deutschland haben wir im Jahr 2024 den bundesweit ersten Kurs nach dem BÄK-Curriculum durchgeführt. Seit 2012 bereiten wir Ärztinnen und Ärzte gezielt auf die Tätigkeit an Bord von Kreuzfahrt- und Forschungsschiffen vor. Unser Einführungslehrgang enthält daher zusätzlich zahlreiche praxisnahe Inhalte, die über die formalen Vorgaben hinausgehen und von Reedereien besonders geschätzt werden.
Nein, das ist nicht erforderlich. Sobald Sie in der Facharztweiterbildung sind, kann es losgehen!
Das BÄK-Curriculum sieht ausdrücklich die Möglichkeit vor, dass der Lehrgang bereits während der Weiterbildung zu einer Facharztqualifikation absolviert werden darf. Nur bei der Ärztekammer beantragt und erworben werden kann das Kammerzertifikat erst nach einer "Abgeschlossenen Facharztweiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung".
Wie so oft in der Seefahrt: Ein klares Jein!
Wenn Sie als Schiffsärzt*in an Bord eines Schiffes unter deutscher Flagge tätig werden möchten, benötigen Sie die Registrierung als Schiffsarzt gemäß den Anforderungen in §19 der Maritimen-Medizin-Verordnung. Zu den Anforderungen gehört unter anderem der Nachweis "umfassender Kenntnisse der gesundheitlichen Anforderungen im Schiffsdienst". Diesen Nachweis können Sie mit Hilfe des Kammerzertifikats "Maritime Medizin" gegenüber der BG Verkehr erbringen.
ABER: Wenn Sie als Schiffsärzt*in auf einem Kreuzfahrtschiff tätig werden wollen ist das Kammerzertifikat nicht zwingend erforderlich, da es zurzeit kein Kreuzfahrtschiff unter deutscher Flagge gibt. Dennoch ist die Teilnahme am Einführungslehrgang sehr zu empfehlen, da Sie hier zahlreiche wichtige Themen vermittelt bekommen, die Sie im späteren Schiffsbetrieb nur mühsam zusätzlich zu Ihrer regulären Tätigkeit erfahren können.
In der Maritimen Medizin gibt es zahlreiche Tätigkeitsfelder für Ärztinnen und Ärzte. Was alle Bereiche verbindet ist die Notwendigkeit, Abläufe und Prozesse an Bord zu kennen, und zwar deutlich über die rein medizinischen Anforderungen hinaus. Diese gemeinsame Grundlage sollen die curriculären Lehrgänge und das anschließende Bordpraktikum vermitteln.
Warum ist das sinnvoll?
Sie arbeiten in Praxis oder Krankenhaus und haben einen Notfall, bei dem Sie Hilfe benötigen? An Land kein großes Problem: Sie können den Rettungsdienst hinzuholen und in kürzester Zeit ist ihr Patient bei Bedarf in einem Zentrum der Maximalversorgung. An Bord sind Sie hingegen erst mal auf sich und ihr Team gestellt. Eine "Medical Evacuation" von See oder in einem fremden Hafen bedarf einer entsprechenden vorherigen Organisation gemeinsam mit vielen verschiedenen Abteilungen an Bord und in Abstimmung mit dem Kapitän des Schiffes. Nicht immer ist der schnellste Weg dabei auch der Beste für den Patienten. Um dies beurteilen zu können ist neben Erfahrung auch das Verständnis für die "seemännischen" Herausforderungen und Besonderheiten erforderlich. Und genau diesen Aspekt vermittelt unser Lehrgang "Einführung in die Maritime Medizin"
Das Curriculum fordert für die Erteilung des Kammerzertifikats "Maritime Medizin" unter anderem das Absolvieren eines von der BG-Verkehr anerkannten 14-tägigen Bordpraktikums auf einem Seeschiff.
Die Teilnehmenden sollen hierbei unter Supervision des Kapitäns aktiv an Diensten, Arbeiten und Manövern teilnehmen. Dabei ist der Grundgedanke, dass die Teilnehmenden die Abläufe und Herausforderungen der diversen Arbeitsbereiche des Schiffes (Deck, Manöverstationen, Maschine, Brücke etc.) kennenlernen. Daher muss das Praktikum zwar auf einem Seeschiff, aber nicht zwingend auf einem Kreuzfahrtschiff absolviert werden. Auch Container- oder Forschungsschiffe kommen beispielsweise in Frage. Ärztinnen und Ärzte, die bereits über eine entsprechende Seefahrterfahrung verfügen, können sich diese auf Antrag im Rahmen einer Gleichwertigkeitsprüfung durch die BG-Verkehr als Bordpraktikum anerkennen lassen!
Auszug aus dem Originaltext der BÄK:
„Die Teilnehmenden verbringen 14 Tage an Bord eines Seeschiffes und nehmen unter Supervision des Kapitäns/der Kapitänin angeleitet aktiv an Diensten, Arbeiten und Manövern teil. Der Aufenthalt an Bord erfolgt nicht als Passagier. Das Schiff für das Bordpraktikum sollte über 500 Bruttoregistertonnen (BRZ) haben und mit mindestens 8-10 Personen Besatzung sowie mindestens im Zweischichtsystem fahren.“
Bitte beachten Sie diesen Hinweis zu Ihrer Sicherheit:
Wir warnen ausdrücklich vor einzelnen aktuell im Umlauf befindlichen Lehrgangsangeboten, die damit werben, dass eine Woche des Bordpraktikums innerhalb des Zertifikatslehrgangs integriert sei. Eine Fahrzeit als Passagier*in ist als Bordpraktikum nicht anerkennungsfähig, auch nicht anteilig! Die Anerkennung des Praktikums erfolgt nicht durch die Lehrgangsanbieter, sondern durch die BG-Verkehr, die vor der Anerkennung die Durchführungsbedingungen des Praktikums prüft. Bei Unterbreitung eines solchen Angebots empfehlen wir Ihnen daher, die zuständige Stelle der BG Verkehr (Seeärztlicher Dienst) zu kontaktieren.