Mehr Urlaub für Sie! Der Schiffsarztlehrgang als Bildungsurlaub
Wir sind staatlich anerkannter Bildungsträger nach dem Schleswig-Holsteinischen Bildungsfreistellunggesetz. Das bedeutet, dass wir Ihnen unsere Veranstaltungen auch als Bildungsurlaub anbieten können!
Sie sind Angestellter? Dann haben Sie in der Regel pro Jahr Anspruch auf fünf Tage "Bildungsurlaub". Sollten Sie im Vorjahr keinen Bildungsurlaub genommen haben, so haben Sie sogar Anspruch auf 10 Tage!
Ihre Fortbildung muss somit nicht von Ihrer privaten Urlaubszeit abgehen! Haben Sie Interesse an unseren Lehrgängen im Rahmen dieser sogenannten Bildungsfreistellung teilzunehmen, so sprechen Sie uns bitte mindestens 3 Monate vor Lehrgangsbeginn an.
Warum ist die Vorlaufzeit erforderlich?
Bildungsurlaub ist Ländersache. Entscheidend ist dabei nicht der Sitz des Lehrgangsanbieters, sondern der Ort an dem Sie arbeiten. In einigen Bundesländern ist eine Anerkennung grundsätzlich nicht möglich (z.B. Brandenburg und Berlin). Aber selbstverständlich kann Ihr Arbeitgeber Sie trotzdem freiwillig für den Bildungsurlaub bei uns freistellen. Dabei hilft es in der Regel, wenn Sie vorweisen können, dass wir in anderen Bundesländern bereits anerkannt sind. Sollte Ihr Bundesland nicht dabei sein, stellen wir gerne speziell für Sie den entsprechenden Antrag. Und genau dafür benötigen wir die Vorlaufzeit.
Hier finden Sie unsere aktuellen Anerkennungsbescheinigungen im Land Schleswig-Holstein:
Modul 1: Einführung in die Maritime Medizin
Für Sie ist das Verfahren völlig unkompliziert!
Sie erhalten von uns den Nachweis der Anerkennung als Bildungsträger. Für das Land Schleswig-Holstein finden Sie die Nachweise weiter oben bereits zum Download. Diese Bescheinigung legen Sie dann Ihrem Arbeitgeber gemeinsam mit Ihrem Antrag auf Bildungsurlaub vor.